Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bodenüberwachung und Bodengesundheit veröffentlicht.
Übergeordnetes Ziel ist, dass alle Böden in der EU bis 2050 in einem gesunden Zustand sind. Dazu schlägt die EU-Kommission im Kern eine einheitliche Definition von Bodengesundheit und einen engmaschigen Überwachungsmechanismus vor. Gemäß dem Vorschlag sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, durch Bodenverschmutzung verursachte inakzeptable Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gemäß dem Verursacherprinzip zu beseitigen. Neben der Bodengesundheit sollen sich die Mitgliedstaaten auch bemühen, Maßnahmen zur wirksamen Begrenzung und Kompensation des Flächenverbrauchs zu ergreifen.
In der Metropole Ruhr könnte der Vorschlag zur Bodenüberwachung mittelfristig auch Auswirkungen auf die Sanierungsverpflichtungen auf altindustriellen Flächen haben.
Der Vorschlag der EU-Kommission wird nun von Parlament und Rat weiter erörtert.