Die EU-Kommission hat am 16. Juli 2025 einen Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 (MFR) vorgelegt.
Der MFR legt Ausgabenkategorien und Obergrenzen für die jährlichen Haushaltsverhandlungen fest. Auf Grundlage des MFR veröffentlichte die EU-Kommission außerdem ihre Vorschläge für die EU-Ausgabenprogramme 2028-2034.
Für den MFR 2028-2034 schlägt die EU-Kommission ein Gesamtbudget von 2 Billionen EUR vor. Das entspricht laut EU-Kommission 1,26% des EU BIP. Abzüglich anstehender Rückzahlungen für die kreditfinanzierten Corona-Sonderfonds wäre der zukünftige MFR damit in etwa gleich groß wie der aktuelle Finanzrahmen.
Die EU-Kommission schlägt vor, die Ausgabenkategorien und Programme zu reduzieren. Beispielsweise werden alle dezentral verwalteten Programme (u.a. Strukturfonds, Fischerei und Landwirtschaft) in einem Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplan (NRPP) zusammengefasst. Mit dem Europäischen Wettbewerbsfonds und dem Programm AgoraEU werden außerdem verschiedene direkt verwaltete Programme gebündelt. Auszahlungen aus dem MFR sollen künftig stärker an die Achtung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten gebunden sein. Schließlich soll der MFR flexibler werden, um auf unvorhergesehene Entwicklungen besser reagieren zu können.
Nächste Schritte:
Der MFR durchläuft ein besonderes Gesetzgebungsverfahren, bei dem die Mitgliedstaaten im Rat einstimmig beschließen und das Europäische Parlament diesem Beschluss zustimmen muss. Die Rechtsakte zu den Ausgabenprogrammen werden hingegen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zwischen dem Rat und dem Parlament verhandelt. Es wird erwartet, dass das gesamte MFR-Legislativpaket im Laufe des Jahres 2027 beschlossen wird.
Reaktionen:
Die Bundesregierung unterstützt die Reformbemühungen der EU-Kommission, kritisierte in einer ersten Stellungnahme jedoch u.a. den Mittelaufwuchs. Die zuständigen Berichterstatter im Europäischen Parlament bezeichneten die Mittel vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen hingegen als unzureichend. Sie zeigten sich besorgt, dass die NRPP die Rolle der regionalen und lokalen Behörden einschränken könnten. Aus gleichen Gründen übte auch der Europäische Ausschuss der Regionen scharfe Kritik an den NRPPs.