Die Landesregierung fördert Maßnahmen von Kommunen und Kreisen zur Stärkung und Erhöhung der Klimaresilienz aus dem React-EU Sonderfonds
Zuwendungsfähig sind investive Maßnahmen an Gebäuden, Liegenschaften, Infrastruktureinrichtungen, auf Grundstücken sowie im öffentlichen Raum. Es werden nur Maßnahmen gefördert, die keine Baugenehmigung erfordern (z.B. die Begrünung von Dächern und Fassaden).
Zuwendungsberechtigt sind Kommunen und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse, Zweckverbände, kommunale Unternehmen und Eigengesellschaften.
Die Mindestantragssumme beträgt 50.000 € pro Antrag. Im Rahmen einer Projektförderung werden bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen.
Anträge sind bis zum 31. Oktober 2021 zu stellen.
Zuständig für die Anträge und für Rückfragen ist der Projektträger Jülich.