Die Landesregierung fördert die Ausstattung von Schulen an benachteiligten Standorten mit digitalen Endgeräten.
Gefördert wird die Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks, Tablets) mit einem Höchstbetrag von 500 € je Endgerät. Zuwendungsberechtigt sind öffentliche und Ersatzschulträger von allgemeinbildenden Schulen an benachteiligten Standorten sowie Berufs- und Weiterbildungskollegs.
Antragsfrist ist der 30. Juni 2022. Anträge und Rückfragen richten Sie bitte direkt an die zuständige Bezirksregierung.