Im Rahmen des Programms AusbildungWeltweit hat die Bundesregierung die erste Antragsrunde 2021 geöffnet. Mit dem Programm fördert die Bundesregierung weltweite und praxisorientierte Auslandsaufenthalte während der Berufsausbildung. Berücksichtigt werden dabei alle Zielländer, die nicht durch das EU-Förderprogramm Erasmus+ abgedeckt werden. Mit Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU sind nun auch Auslandsaufenthalte im Vereinigten Königreich förderfähig.
Förderfähig sind Auslandspraktika und Job Shadowings für die Dauer von:
- Auszubildenden: 3 Wochen bis zu 3 Monaten
- Ausbildungspersonal: 2 Tagen bis zu 2 Wochen
- Vorbereitende Besuche: 2 bis 5 Tagen
Gefördert werden insbesondere Vor- und Nachbereitung (z.B. Sprachkurse), Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung. Die Höhe der Förderung hängt von der Dauer des Aufenthalts und dem Zielland ab. Eine Tabelle mit den Fördersätzen finden Sie unten. Für Auslandsaufenthalte zwischen Juni 2021 und Mai 2022 ist die Antragsfrist der 11. Februar 2021. Antragsberechtigt sind u.a. juristische Personen des öffentlichen Rechts, also auch Kreis- und Kommunalverwaltungen.
Website: Tabelle mit Fördersätzen
Rückfragen zum Programm richten Sie bitte direkt an AusbildungWeltweit.