Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) hat zur Einreichung von Interessenbekundungen für das Ausbildungsprogramm NRW aufgerufen. Der Aufruf ist vorbehaltlich des Inkrafttretens der ESF-Förderrichtlinie 2021-2027.
Das ESF-geförderte Ausbildungsprogramm NRW soll ausbildungswillige Betriebe und potenzielle Auszubildende (mit Vermittlungshemmnissen) zusammenbringen und so Passungsprobleme auf dem Arbeitsmarkt adressieren. Kern des Programms sind Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, für das Unternehmen und den Bildungsträger.
Es wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. Im Rahmen der ersten Stufe können noch bis zum 23. Februar 2021 Interessenbekundungen eingereicht werden. Interessenbekundungen können nur durch Bildungsträger eingereicht werden, die nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind.
Bildungsträger reichen ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail ein.
Rückfragen zum Aufruf richten Sie bitte direkt an das MAGS.